Mietbedingungen für den einen Fahrradcaravan
Gemietet wird der Wohnwagen zu nachstehenden und umseitigen Geschäftsbedingungen.
Der Mietpreis besteht aus der Reinigungspauschale und dem Mietpreis pro Tag und ggf. anderen Zusatzleistungen.
Zahlarten: Bar, Paypal, Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex), EC Karte,
Als Mieter bestätige ich, dass die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und die Inventarliste Bestandteile dieses Vertrages sind. Ich habe die Bedingungen gelesen und erkenne Sie an.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Mietvertrages über den Wohnwagen
§ 1 Vertragsparteien:
Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande. Das Führen des Fahrrad Caravans darf nur durch den Mieter selber erfolgen. Eventuelle weitere Fahrer sind in dem Mietvertrag zu vermerken. Die Weitergabe des Fahrrad Caravans an nicht im Mietvertrag genannte Dritte ist untersagt. Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch. Jeder Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ein gültiges Ausweisdokument sind dem Vermieter bei Übernahme des Wohnwagens vorzulegen. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter.
§ 2 Mietpreis:
Der Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen: Tagesmietpreis der jeweiligen Saison/Anzahl der Miettage, Service- /Reinigungspauschale (§ 3), Endreinigungskosten (§ 6), Mietpreis Sonderzubehör abzüglich Rabatten (z.B. Langzeit, Frühbucherrabatt,).
§ 3 Servicepauschale:
Die einmalige Servicepauschale i. H. v. 25,00 EUR beinhaltet Übergabe sowie Rücknahme des Wohnwagens, Einweisung
§ 4 Zahlungsweise:
Nach Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter die Zahlung bar oder unbar (s. Zahlungsarten) in voller Höhe inkl.Kaution zu leisten.
§ 5 Kaution:
Die Kaution für die Mietsache beträgt 200,-- EUR. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Der Vermieter ist berechtigt bei Pflichtverletzung des Mieters (z. B. Beschädigung an der Mietsache, nicht erfolgte Reinigung) die Kaution teilweise zu verrechnen oder vollständig einzubehalten. Sollte die Kautionszahlung nicht erfolgen, wird der Wohnwagen nicht ausgehändigt. Der Vermieter kann sodann hieraus entstehende Schadensersatzansprüche geltend machen.
§ 6 Übergabe, Rücknahme, Reinigung:
Übergabe und Rücknahme erfolgen am Standort des Fahrrad Caravans. Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag vereinbarten Termine für Übergabe und Rücknahme pünktlich einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter Schadenersatz durch bereits erfolgte Nachvermietung geltend machen. Der Mieter kann bis spätestens sieben Tage vor dem vereinbarten Ende der Mietzeit mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters die Mietzeit verlängern, es genügt die fernmündliche Zustimmung des Vermieters. Kann der Mieter das Fahrzeug nicht pünktlich zurückgeben, so ist er verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Zusätzliche Miettage werden nach berechnet und sind bei Rückgabe zu zahlen. Bei Übergabe und Rücknahme wird von den Vertragsparteien gemeinsam ein Protokoll (Vertragsbestandteil) erstellt, in dem der Fahrzeugzustand festgehalten wird. Das Fahrzeug wird innen wie außen gereinigt an den Mieter übergeben. Bei Rückgabe hat eine grobe Reinigung durch den Mieter zu erfolgen. Bei sehr grober Verschmutzung werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet. Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet. Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.
§ 7 Reservierung und Rücktritt:
Reservierungen sind mit Abschluss dieses Mietvertrages schriftlicher verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:
- bis zu 4 Wochen vor dem 1. Miettag: 0 Euro
- 4 bis 1 Wochen vor dem 1. Miettag: 50% des Mietpreises
- weniger als 7 Tage vor dem 1. Miettag: 90 % des gesamten Mietpreises Eine Nichtabnahme des Wohnwagens durch den Mieter zum Mietbeginn gilt als Rücktritt.
§ 8 Auslandsfahrten:
Der Mieter ist berechtigt, Auslandsfahrten in alle Länder der EU zu unternehmen. Fahrten in NICHT-EU-STAATEN bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters und ggf. einer speziellen zusätzlichen Versicherung, deren Kosten der Mieter zu tragen hat. Der Mieter verpflichtet sich, das Reiseziel im Mietvertrag wahrheitsgemäß zu bezeichnen.
§ 9 Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig zu behandeln, insbesondere, die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhut- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet er dem Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in § 2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Pflichten des Vermieters:
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist. Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Vermieter verpflichtet sich die persönlichen Daten des Mieters nur zu Mietzwecken zu verwenden und sofort nach Ende der Mietzeit zu vernichten.
§ 11 Haftung des Mieters:
Der Mieter haftet bei von Ihm verschuldeten Unfallschäden voll. Der Mieter haftet somit uneingeschränkt bei:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Wohnwagen Mietvertrag
- drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
- Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und –breiten
- Überladung
- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Mietvertrages und der AGB
- Nicht termingerechter Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt
- Unsachgemäßer Behandlung
- Benutzung der Mietsache durch einen Dritten bzw. zu verbotenem Zweck
- Unfallflucht
§ 12 Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden.
§ 13 Verhalten bei Unfällen:
Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag von über 300,00 € auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten.
§ 14 Sonstiges:
Hunde/Haustiere sind nur mit vorheriger Genehmigung durch den Vermieter gestattet . In dem Wohnwagen darf nicht geraucht werden. Weiter- bzw. Untervermietung ist nicht zulässig Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. Der Wagen darf nur auf geeignetem Gelände gefahren werden.
§ 15 Weitergabe persönlicher Daten:
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der vertraglich Beziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, unabhängig davon, ob sie vom Mieter selbst oder von Dritten stammen.
§ 16 Ergänzende Bestimmungen:
Alle Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einige Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr gewollter Zweck in wirksamer Weise erfüllt wird.
§ 17 Gerichtstand: Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Unternehmenssitz des Vermieters.